In diesem ausführlichen Beitrag geht Laborleiterin Ann-Kathrin Klym auf Qualitätsstandards ein, erläutert den Ablauf der Spenderauswahl, sowie die Kriterien, die ein Samenspender erfüllen muss, um zugelassen zu werden, und erklärt unter anderem warum die Kosten für die Proben der Samenspender so hoch sind.
Am 11.05.2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft und eine damit verbundene Änderung des §27a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
„(4) Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können. Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.“
Aktuell besteht leider noch kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Kostenübernahme, da dazu die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung überarbeitet werden müssen. Mit einer Umsetzung des Gesetzes ist voraussichtlich erst im Jahr 2022 zu rechnen.
Am Anfang Juli hat die Berliner Samenbank ihr 20-jähriges Jubiläum gefeiert. Wir freuen uns über 200 Samenspender, 2.000 Spenderkinder und 20.000 lagernde Samenproben!
Weiter zum Interview mit paleo-mama.de und Ann-Kathrin Hosenfeld.
Männer westlicher Industrienationen produzieren 60 Prozent weniger Spermien als noch vor 50 Jahren. Nimmt die Menge weiter ab, sehen einige Wissenschaftler sogar die Fruchtbarkeit des Mannes in Gefahr. Doch was ist die Ursache für den Rückgang?
Die „Xenius“-Moderatoren Dörthe Eickelberg und Pierre Girard begeben sich auf Spurensuche. Stress und eine ungesunde Lebensweise sind schon länger als schädigende Faktoren für die Samenproduktion bekannt.
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Ein dänisches Forscherteam verfolgt jedoch eine ganz andere Spur. Im Verdacht stehen hormonaktive Chemikalien, die sich überall in unserer Umwelt finden, wie zum Beispiel als Weichmacher in Plastikverpackungen. Einige davon ähneln dem weiblichen Sexualhormon Östrogen. Über Nahrungsmittel und Hautkontakt gelangen sie in unseren Körper und könnten die Entwicklung der männlichen Geschlechtsorgane im Mutterleib stören.
Doch nicht nur die Spermienmenge hat abgenommen, sondern auch die Qualität der Spermien selbst. Worauf es dabei ankommt, lernen Dörthe und Pierre in einer Samenbank. Tiefgefroren gelagerte Spermaproben von Samenspendern werden hier an Menschen mit bislang unerfülltem Kinderwunsch vermittelt. Die Nachfrage steigt seit Jahren und mittlerweile kann man Sperma sogar im Internet kaufen. Xenius“ hat einen privaten Samenspender getroffen und erfahren, wie eine Spende abseits der klassischen Samenbank funktioniert.
Seit vier Jahrzehnten steht ungewollt kinderlosen Paaren für die Erfüllung ihres Kinderwunsches die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin zur Verfügung. Vor drei Jahrzehnten wurde das deutsche Embryonenschutzgesetz verabschiedet. Trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Weiterentwicklung medizinischer Verfahren und der Veränderung von gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie und Elternschaft regelt es bis heute weitgehend unverändert den Umgang mit der Fortpflanzungsmedizin. Eine Reform der gesetzlichen Regelungen der fortpflanzungsmedizinischen Praxis ist daher dringend erforderlich.
Mit den Worten: …„das Abstammungsrecht ist nicht mehr zeitgemäß!“…
Hat die Justitzministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf eingebracht, der lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes mit „traditionellen Mutter/Vater-Familien“ gleichstellen wird.
Die Partnerin der Frau, die das Kind bekommt, wird dann Mit-Mutter, mit allen Rechten und Pflichten.
Einzige Vorraussetzung soll sein, daß die beiden Frauen zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
s.auch: Spiegel.de/politik/deutschland
Die zweite Tür des B.Z.-Adventskalenders ist braun, fällt nicht auf. Doch was sich dahinter verbirgt, schenkt jedes Jahr Hunderten Berliner Paaren, die sich sehnsüchtig ein Baby wünschen, Hoffnung. Weiterlesen
Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG), das heute am 01.07.2018 in Kraft tritt, schafft endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Da die Feststellung der rechtlichen Vaterschaft für Samenspender ausgeschlossen wird, können diese nun risikofrei spenden. Dies haben wir zum Anlass genommen, um die wertvollen 8% aller Männer zu rekrutieren, die als Samenspender geeignet sind.
Wer darf Samen spenden? Nach welchen Kriterien wählt ein Paar den biologischen Vater seines Kindes aus? Ann-Kathrin Hosenfeld von der Berliner Samenbank erklärt es. Hier geht’s zum Artikel