Spendersuche
Die Verfügbarkeit der Samenproben kann durch den Familienstand der Empfängerin eingeschränkt sein, da nicht alle Spender der Verwendung ihrer Samenproben für alle Empfängerkonstellationen zugestimmt haben.
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Was wir benötigen, um Ihnen eine persönliche und unverbindliche Vorauswahl passender Spender zukommen zu lassen:

„… ich für mich selbst wissen möchte, ob ich noch Kinder bekommen kann bzw. wie gut die Qualität meines Spermas ist und dieses verbinde ich damit vielleicht einer anderen Familie zu helfen ein Kind zu bekommen, die dieses nicht können.“ – P.J.

„… ich anderen Menschen, die aus verschiedenen Gründen keine Kinder zeugen können, helfen möchte. Jeder Mensch, der einen Kinderwunsch hat, sollte diesen auch erfüllt bekommen und ich sehe es als Gebot der Hilfsbereitschaft, diese Wunscherfüllung zu unterstützen.“ – A.F.

„… ich selbst keine Zeit für Kinder haben werde und ich glaube auch nicht in der Lage bin ein Kind großzuziehen. So weiß ich, dass mein Kind liebende Eltern haben wird.“ – N.W.

„… ich lesbischen Paaren helfen möchte, da es ohne Spende nicht geht.“ – H.Z.

„… der Gedanke Geld natürlich ein Motiv ist, aber es mich auch freut zu wissen, dass durch meine Spende anderen geholfen werden kann, ein Kind zu bekommen.“ – A.M.

„… ich langsam an eigene Kinder denke, und dabei auch an diejenigen, die biologisch nur mit Unterstützung dazu in der Lage sind.“ – H.W.

„… ich noch nicht weiß, ob ich selbst Kinder haben will. In der Zwischenzeit kann ich anderen Leuten da helfen, die diese Entscheidung schon getroffen haben.“ – P.M.

„… ich helfen kann Menschen einen Kinderwunsch zu erfüllen. Zur Ehrlichkeit gehört natürlich auch der finanzielle Aspekt aufgelistet.“ – A.G.

„… ich mir nicht sicher bin, ob ich eine eigene Familie haben werde und mir der Gedanke gefällt, dass ich trotzdem Nachkommen haben werde!“ – S.K.

„… ich kinderlosen Paaren die Familienplanung ermöglichen will.“ – F.F.

„… meine Frau keine Kinder kriegen kann und ich gerne anderen Paaren die Möglichkeit geben möchte Kinder zu bekommen.“ – G.R.
Welche Kosten entstehen?
Kosten fallen erst dann an, wenn Sie sich für einen unserer Spender entscheiden. Die Vorauswahl ist kostenfrei und unverbindlich. Die Kosten setzen sich aus einem einmalig zu zahlenden Basispreis sowie den Kosten für Samenproben und Versendung wie folgt zusammen:
Bruttopreise | |
Grundgebühr für Inseminationen gültig für den Bezug von 10 Samenproben ODER für 2 Jahre | 2150 € |
Je Samenprobe | 250 € |
Versandgebühr innerhalb Deutschlands | 300 € |
Versandgebühr innerhalb Berlins | 170 € |
Erweitertes Spenderprofil je Spender (Selbsteinschätzung, Motivation etc.) | 50 € |
Fotoeinsicht (20min) | 50 € |
Folgegrundgebühr nach Ablauf der ersten Grundgebühr oder wenn eine Behandlung für ein Geschwisterkind gewünscht wird | 1000 € |
Reservierung jeweils einer Samenprobe für jeweils 6 Monate | 100 € |
Überarbeitete Spendervorauswahlliste (innerhalb eines Jahres) | 100 € |
Grundgebühr für IVF- / ICSI-Behandlungen gültig für den Bezug von 5 Samenproben ODER für 2 Jahre | 1000 € |
Gen-Matching | 900 € |
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
Fragen und Antworten
Warum ist eine Grundgebühr notwendig?
Keimzellen unterliegen seit 2007 dem Arzneimittelgesetz (AMG) und müssen entsprechend streng gewonnen und verarbeitet werden. Die BSB besitzt eine Herstellungserlaubnis nach § 20b und c AMG. Dies garantiert, dass Ihnen Samenzellen von höchster Qualität und medizinischer Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Mit der Gewinnung und Verarbeitung der Samenzellen sind dementsprechend hohe Kosten verbunden.
Die Grundgebühr sichert die Existenz der BSB. Würden wir nur mit dem Preis der Samenproben sowie der Versandgebühr rechnen, wäre lediglich die Infektionsuntersuchung des Spenders sowie seine Aufwandsentschädigung abgedeckt. Die Grundgebühr ist somit eine Umlage auf alle Empfänger, die die Arbeit der BSB überhaupt erst ermöglicht.
Wo stehen wir im Kostenvergleich?
Die Berechnung der Gesamtkosten für die Behandlung mit Samenspenden und deren Vergleich zwischen den verschiedenen Samenbanken gestaltet sich durch die unterschiedlichen Preismodelle komplex und unübersichtlich.
Die nachfolgenden Modellrechnungen sollen Ihnen einen Überblick über die Gesamtkosten geben, die beim Erwerb von einer bis hin zu insgesamt zehn Spendersamenproben bei der Berliner Samenbank (ROT) im Vergleich zu anderen Samenbanken (GRÜN) für Sie entstehen würden. Für die anderen Samenbanken wurde hierzu ein gemittelter Betrag von 850 € pro Samenprobe bei Insemination bzw. 700 € bei IVF angenommen.Die Modellrechnung I vergleicht die Kosten einer Inseminationsbehandlung, die Modellrechnung II die Kosten für eine IVF-Behandlung mit Spendersamen.
Bitte bedenken Sie: Da sich lediglich bei ca. 20% der fruchtbaren Frauen <35 Jahren bzw. nur bei ca. 14% der Frauen >35 Jahren innerhalb der ersten drei Inseminationsversuche eine Schwangerschaft einstellt, wird für die Mehrheit der Frauen ein zusätzlicher Versuch (d.h. vier Versuche oder mehr) nötig sein. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Berliner Samenbank ab dem 4. Inseminationsversuch als deutlich kostengünstiger (siehe Modellrechnung I).
Auch die IVF führt beim 1. Versuch „nur“ bei ca. 40% der Frauen <35 Jahren und bei ca. 30% der Frauen >35 Jahren zur Schwangerschaft. Die Mehrheit der Frauen zieht daher eine 2. IVF-Behandlung in Erwägung. Auch hier erweist sich die Berliner Samenbank ab der 3. IVF-Behandlung aufgrund der reduzierten IVF-Grundgebühr als die kostengünstigere Samenbank (siehe Modellrechnung II).
Modellrechnung I:
Vergleich der Gesamtkosten bei geplanter InseminationGrundgebühr
(inkl. MwSt*)1. Probe für Insemination (inkl. erweiterte Profile u. MwSt*) weitere Probe(n) Versand
(max. 5 Proben)Berliner Samenbank 2150 300 250 250 andere Samenbanken 0 850 850 250 *Mehrwertsteuer
MOT = Motilität: Menge der aktiven Samenzellen in einem Milliliter Sperma (z.B. MOT 20 = 20 Millionen aktive Spermien pro Milliliter Sperma)
Modellrechnung II:
Vergleich der Gesamtkosten bei geplanter IVFGrundgebühr (inkl. MwSt*)
1. Probe für Insemination (inkl. erweiterte Profile u. MwSt*) weitere Probe(n) Versand (max. 5 Proben)
Berliner Samenbank 1000 300 250 250 andere Samenbanken 0 700 700 250 *Mehrwertsteuer
MOT = Motilität: Menge der aktiven Samenzellen in einem Milliliter Sperma (z.B. MOT 20 = 20 Millionen aktive Spermien pro Milliliter Sperma)
Wer sind unsere Spender überhaupt?
Prinzipiell sind nur 8% aller Männer geeignet, um Spender zu werden. Unsere Spender sind zwischen 20 und 38 Jahren alt und stammen aus verschiedenen sozialen Schichten und Berufsgruppen. Es handelt sich um gesunde junge Männer mit einer sehr guten Spermienqualität sowie einem normalen männlichen Chromosomensatz. Die Spender werden erst dann ins Programm aufgenommen, wenn überprüft wurde, dass ihre Samenqualität optimal ist, sie infektionsfrei sowie gesund sind und ein ausführliches Vertragsgespräch inkl. Untersuchung ergeben hat, dass sie als Spender geeignet sind. Während ihrer Spendetätigkeit kommen die Männer über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren ein- bis zweimal wöchentlich zur Probengewinnung in der Samenbank vorbei, sodass wir sie während dieses Zeitraumes gut kennenlernen. Mit jeder Abgabe ist ein persönliches Gespräch vor Ort verbunden, sodass wir Ihnen als Team genau beschreiben können, wie wir den Samenspender als Persönlichkeit wahrnehmen. Die Motivationen zur Samenspende bewegen sich zwischen rein finanziellen und rein altruistischen Beweggründen, wobei die meisten Spender angeben, dass ihre Motivation eine Kombination aus Hilfsbereitschaft bei unerfülltem Kinderwunsch und der Freude über die Aufwandsentschädigung ist. Viele der Samenspender sind bereits selbst im Privatleben Vater, sodass sie den Kinderwunsch sehr gut nachvollziehen können.
Welche Informationen können Sie über unsere Spender erhalten?
In einer ersten unverbindlichen und kostenlosen Auswahlliste erhalten Sie Informationen über die äußerlichen Merkmale des Spenders, seine Statur, seinen Beruf und seine Hobbys.
Wünschen Sie erweiterte Angaben der Spender, erhalten Sie eine charakterliche Selbsteinschätzung des jeweiligen Spenders, Angaben zu Werten und Zielen in seinem Leben, zu Personen, die ihn geprägt haben, zum Verhältnis zur Herkunftsfamilie, Informationen über seine Motivation zur Samenspende sowie eine Nachricht an potenzielle Spenderkinder und darüber, was ihn „besonders“ macht. Die erweiterten Informationen stellen wir Ihnen mit 50€ pro Spenderprofil in Rechnung.
Von einigen Spendern ist es möglich, Kinderfotos vor Ort in der Samenbank einzusehen bzw. von wenigen Spendern eine Geruchsprobe zu nehmen.
Sollten Fragen Ihrerseits offen geblieben sein, beantworten die Spender in der Regel Zusatzfragen schnell und ausführlich.
Alle Spender besitzen eine unauffällige Familienanamnese bis zu Verwandtschaft 3. Grades bzgl. rheumatischer Erkrankungen, schwerer Allergien, erblicher Muskelerkrankungen, Geisteskrankheiten und Entwicklungsstörungen.
Welche Rolle spielt das Samenspenderregistergesetz?
Seit dem 01.07.2018 schützt das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) alle Beteiligten und schafft Rechtssicherheit. So kann der Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden (§ 1600d BGB) und ist daher von Sorge-, Unterhalts- und Erbansprüchen freigestellt. Insbesondere wird jedoch das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung durch das SaRegG umgesetzt. Menschen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung entstanden sind, haben künftig für 110 Jahre die Möglichkeit, die Spenderdaten bei einem zentralen, staatlich verwalteten Register einzuholen. Dieses zentrale Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Was ist das Cytomegalievirus (CMV)?
Das humane Cytomegalie-Virus (CMV; Familie der humanen Herpesviren) ist weltweit verbreitet und gilt als der häufigste Erreger von angeborenen Virusinfektionen.
In den westlichen Industrieländern durchlaufen mehr als die Hälfte aller Erwachsenen im Laufe ihres Lebens unbemerkt eine CMV-Infektion. Wie alle Herpesviren kann es in Körperzellen persistieren und in seltenen Ausnahmefällen reaktiviert werden. Während eine CMV-Infektion bei Personen mit gesundem Immunsystem symptomfrei und harmlos verläuft, können für immungeschwächte Personen sowie Föten gesundheitliche Folgen entstehen. Infiziert sich eine werdende Mutter erstmalig während der Schwangerschaft – die Wahrscheinlichkeit wird in Zentraleuropa auf 0,5-1% geschätzt – kann das Virus im Mutterleib auf den Fötus übertragen werden. Meistens kommt es nicht zur Infektion des Fötus und die Babys kommen gesund zur Welt. In seltenen Fällen kann eine Infektion aber zur Frühgeburtlichkeit oder Wachstumsverzögerungen sowie Hör- und Sehstörungen führen. Das Risiko ist dann erhöht, wenn die Mutter noch keinen Kontakt mit dem Virus hatte (negativer CMV-Immunstatus, d.h. kein Schutz des Föten durch die mütterliche Immunabwehr). Über den CMV-Immunstatus der werdenden Mutter kann ein Bluttest Auskunft geben.
Eine Übertragung erfolgt über den Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten (Speichel, Urin, Tränenflüssigkeit, Vaginalsekret, Samenflüssigkeit, Brustmilch). Insbesondere Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr können nach postnataler CMV-Infektion große Virusmengen ausscheiden.
Um das Risiko einer potentiellen Erstinfektion über die Spende für Empfängerinnen weitestgehend auszuschließen, untersucht die Berliner Samenbank das Blut der Spender regelmäßigen hinsichtlich des Auftretens von IgM-Antikörpern. Bei daraus erkennbaren Hinweisen auf eine CMV-Neuinfektion des Spenders oder einer CMV-Reaktivierung werden die Proben bis zur Genesung des Spenders verworfen. So stehen den Empfängerinnen mit negativem CMV-Immunstatus neben den CMV-negativen auch die CMV-positiven Spender nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zur Verfügung.Welche Rolle spielen Blutgruppe und Rhesusfaktor?
Die Blutgruppe- und der Rhesusfaktor spielen bei der Wahl des Spenders heute keine Rolle mehr. Sollte während der Schwangerschaft eine Blutgruppen- oder Rhesusunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind entstehen (z.B. wenn eine Rhesus-negative Mutter nach Kontakt mit Rhesus-positivem Blut Antikörper gegen ein Rhesus-positives Kind bildet), so kann diese heutzutage erfolgreich mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen während der Schwangerschaft behandelt und Komplikationen vermieden werden.
Was ist der ethnische Fingerabdruck?
Um Kindern, die durch Samenspende entstanden sind, die Möglichkeit zu geben, mehr über ihre biologischen Wurzeln zu erfahren, möchte die Berliner Samenbank GmbH die online- Genealogie-Plattform MyHeritage (www.MyHeritage.com) nutzen, sodass ein Ethnizitätsprofil der jeweiligen Spender erstellt werden kann.
Was versteht man unter Gen-Matching?
Wenn bei einer Empfängerin der begründete Verdacht auf die Anlageträgerschaft einer Erbkrankheit besteht (d.h. Vorkommen einer rezessiv vererbten Erbkrankheit in der Familie der Empfängerin), so kann mittels eines Abgleichs der Genprofile von Empfängerin und Wunschspendern („Gen-Matching“) das Risiko für die Ausprägung dieser Erbkrankheit ermittelt werden.
Für das Gen-Matching benötigen wir lediglich eine Blutprobe von der Empfängerin. Die Ergebnisse des „Gen-Matchings“ müssen im Rahmen einer humangenetischen Beratung übermittelt werden.
Wo finde ich weitere hilfreiche Informationen?
Was bedeutet das „Recht auf Nichtwissen“?
Im Rahmen der Spendersamenbehandlung können genetische Zufallsbefunde beim Spender auftreten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Spenderkinder mit genetischen Erkrankungen geboren werden. Unter diesen Umständen ist es möglich, dass Spenderkinder, die mit Hilfe desselben Spenders entstanden sind, ebenfalls Träger einer erblichen Erkrankung sein können. Zu den Grundprinzipien des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) gehört das Recht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu zählt einerseits das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) andererseits das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen), § 9 GenDG. Betroffene Familien können also im Vorfeld selbst entscheiden, ob sie über einen genetischen Zufallsbefund informiert werden möchten oder nicht. Sowohl das Recht auf Wissen als auch das Recht auf Nichtwissen bergen Chancen und Risiken, die jede Familie für sich selbst abwägen muss. Gegebenenfalls sollte eine humangenetische Beratung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht möglich, Trägerschaften für genetische Erkrankungen bei Spendern komplett auszuschließen, da alle Menschen statistisch gesehen 10 bis 20 Trägerschaften für autosomal rezessiv vererbbare Erkrankungen aufweisen.
Berliner Samenbank GmbH
Friedrichstr. 152
10117 Berlin
Tel +49 (0)30 – 301 88 83
Fax +49 (0)30 – 30 61 23 48
Mail info@berliner-samenbank.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr
(Termine nur nach Absprache)
