Steuerliche Absetzbarkeit – Ist für Singles die künstliche Befruchtung mit Spendersamen steuerlich absetzbar?

Steuerliche Absetzbarkeit – Ist für Singles die künstliche Befruchtung mit Spendersamen steuerlich absetzbar? 1280 800 Berliner Samenbank: Spendersamen, Samenspender, Kinderwunsch

Nachdem es inzwischen allgemein bekannt sein dürfte, dass heterosexuelle Paare und Ehepaare ihre Kinderwunschbehandlung steuerlich geltend machen können, hat nun ein Gericht auch zum Thema Single Behandlung eine Entscheidung gefällt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Az. 1 K 3722/18 E) ist es auch einer Single Frau möglich, die Kosten für eine künstliche Befruchtung steuerlich abzusetzen.

In der Begründung heißt es, dass der Familienstand einer Frau keine Rolle spielt, weil die Behandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen wurde. Zumindest in dem Bundesland, in dem die Klägerin behandelt wurde, ist die Behandlung alleinstehender Frauen durch diese ärztliche Richtlinien nicht ausgeschlossen. Die Zwangslage unfruchtbarer Frauen wird durch eine Krankheit (der Unfruchtbarkeit) ausgelöst und nicht die bestehende oder nicht bestehende Paarbeziehung.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache hat das Finanzgericht eine Revision durch das Bundesfinanzgericht zugelassen.

Die Berliner Samenbank kurz vorgestellt

Die Berliner Samenbank bildet die wichtigste Schnittstelle zwischen den Empfängern, den Spenderkindern sowie den Spendern. Die Belange aller beteiligten Gruppen versucht die BSB optimal zu berücksichtigen und zu vereinbaren.

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