Seit vier Jahrzehnten steht ungewollt kinderlosen Paaren für die Erfüllung ihres Kinderwunsches die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin zur Verfügung. Vor drei Jahrzehnten wurde das deutsche Embryonenschutzgesetz verabschiedet. Trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Weiterentwicklung medizinischer Verfahren und der Veränderung von gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie und Elternschaft regelt es bis heute weitgehend unverändert den Umgang mit der Fortpflanzungsmedizin. Eine Reform der gesetzlichen Regelungen der fortpflanzungsmedizinischen Praxis ist daher dringend erforderlich.