SIE SIND AUF DER SUCHE NACH EINEM SAMENSPENDER?
Warum Berliner Samenbank?
Wir denken, das Feedback unserer Familien spricht für sich.
Vielen Dank für das große Engagement! Wir fühlten uns mehr als gut und fröhlich betreut!
Thank you very much for quick response and high quality of your support!
Ganz ehrlich: Es fühlt sich unglaublich schön an, solch Unterstützung und Freude zu erfahren, und mehr als nur „ein Geschäft“ zu sein.
Welche Kosten entstehen?
Kosten fallen erst dann an, wenn Sie sich für eine unserer Spenden entscheiden. Die Vorauswahl ist kostenfrei und unverbindlich. Die Kosten setzen sich aus einem einmalig zu zahlenden Basispreis sowie den Kosten für Samenproben und Versendung wie folgt zusammen:
Bruttopreise | |
Grundgebühr für Inseminationen gültig für den Bezug von 10 Samenproben ODER für 2 Jahre |
2150 € |
Je Samenprobe | 250 € |
Versandgebühr innerhalb Deutschlands | 300 € |
Versandgebühr innerhalb Berlins | 170 € |
Erweitertes Spenderprofil je Spender (Selbsteinschätzung, Motivation etc.) | 50 € |
Fotoeinsicht (20min) | 50 € |
Folgegrundgebühr nach Ablauf der ersten Grundgebühr oder wenn eine Behandlung für ein Geschwisterkind gewünscht wird |
1000 € |
Reservierung jeweils einer Samenprobe für jeweils 6 Monate | 100 € |
Überarbeitete Spendervorauswahlliste (innerhalb eines Jahres) | 100 € |
Grundgebühr für IVF- / ICSI-Behandlungen gültig für den Bezug von 5 Samenproben ODER für 2 Jahre |
1000 € |
Gen-Matching | 900 € |
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
Fragen und Antworten
Warum ist eine Grundgebühr notwendig?
Keimzellen unterliegen seit 2007 dem Arzneimittelgesetz (AMG) und müssen entsprechend streng gewonnen und verarbeitet werden. Die BSB besitzt eine Herstellungserlaubnis nach § 20b und c AMG. Dies garantiert, dass Ihnen Samenzellen von höchster Qualität und medizinischer Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Mit der Gewinnung und Verarbeitung der Samenzellen sind dementsprechend hohe Kosten verbunden.
Die Grundgebühr sichert die Existenz der BSB. Würden wir nur mit dem Preis der Samenproben sowie der Versandgebühr rechnen, wäre lediglich die Infektionsuntersuchung des Spendenden sowie seine Aufwandsentschädigung abgedeckt. Die Grundgebühr ist somit eine Umlage auf alle empfangenden Personen, die die Arbeit der BSB überhaupt erst ermöglicht.
Wer sind unsere Spender überhaupt?
Prinzipiell werden nur etwa 8% derjenigen, die sich zur Spende bewerben, vertraglich in unsere Kartei aufgenommen. Unsere Spender sind zwischen 20 und 38 Jahren alt und stammen aus verschiedenen sozialen Schichten und Berufsgruppen. Die Aufnahme der Bewerbenden erfolgt auf Grund besonders hoher Samenqualität sowie aufgrund des Profils und unter der Voraussetzung, dass weder bei der spendenden Person selbst noch innerhalb der Familie erhebliche Stoffwechsel- und / oder Erbkrankheiten aufgetreten sind. Durch wiederholte Screenings werden Infektionen wie z.B. HIV (AIDS), Hepatitis, Chlamydien, Syphilis und Gonorrhoe (Tripper) ausgeschlossen. Jede zur Kinderwunschbehandlung freigegebene Probe ist qualitätskontrolliert und nach mindestens 6-monatiger Quarantänelagerung infektionsfrei.
Während ihrer Spendetätigkeit kommen die samenspendende Person über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren ein- bis zweimal wöchentlich zur Probengewinnung in der Samenbank vorbei, sodass wir sie während dieses Zeitraumes gut kennenlernen. Mit jeder Abgabe ist ein persönliches Gespräch vor Ort verbunden, sodass wir Ihnen als Team genau beschreiben können, wie wir die samenspendende Person als Persönlichkeit wahrnehmen. Die Motivationen zur Samenspende bewegen sich zwischen rein finanziellen und rein altruistischen Beweggründen, wobei die meisten Spendenden angeben, dass ihre Motivation eine Kombination aus Hilfsbereitschaft bei unerfülltem Kinderwunsch und der Freude über die Aufwandsentschädigung ist. Viele der Samenspender sind bereits selbst im Privatleben Vater, sodass sie den Kinderwunsch sehr gut nachvollziehen können.
Welche Informationen können Sie über unsere Spender erhalten?
In einer ersten unverbindlichen und kostenlosen Auswahlliste erhalten Sie Informationen über die äußerlichen Merkmale der Spendenden, wie Statur, Beruf und Hobbys.
Wünschen Sie erweiterte Angaben, erhalten Sie eine charakterliche Selbsteinschätzung der jeweiligen spendenden Person, Angaben zu Werten und Zielen im Leben, zu Personen, die geprägt haben, zum Verhältnis zur Herkunftsfamilie, Informationen über die perssönliche Motivation zur Samenspende sowie eine Nachricht an potenzielle Spenderkinder und darüber, was die Person „besonders“ macht. Die erweiterten Informationen stellen wir Ihnen mit 50€ pro Spenderprofil in Rechnung.
Von einigen Spendenden ist es möglich, Kinderfotos vor Ort in der Samenbank einzusehen bzw. von wenigen eine Geruchsprobe zu nehmen.
Sollten Fragen Ihrerseits offen geblieben sein, beantworten die spendenden Personen in der Regel Zusatzfragen schnell und ausführlich.
Alle Spendenden besitzen eine unauffällige Familienanamnese bis zu Verwandtschaft 3. Grades bzgl. rheumatischer Erkrankungen, schwerer Allergien, erblicher Muskelerkrankungen, Geisteskrankheiten und Entwicklungsstörungen.
Welche Rolle spielt das Samenspenderregistergesetz?
Seit dem 01.07.2018 schützt das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) alle Beteiligten und schafft Rechtssicherheit. So kann die samenspendende Person nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden (§ 1600d BGB) und ist daher von Sorge-, Unterhalts- und Erbansprüchen freigestellt. Insbesondere wird jedoch das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung durch das SaRegG umgesetzt. Menschen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung entstanden sind, haben künftig für 110 Jahre die Möglichkeit, die Spenderdaten bei einem zentralen, staatlich verwalteten Register einzuholen. Dieses zentrale Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Was ist das Cytomegalievirus (CMV)?
Das humane Cytomegalie-Virus (CMV; Familie der humanen Herpesviren) ist weltweit verbreitet und gilt als der häufigste Erreger von angeborenen Virusinfektionen.
In den westlichen Industrieländern durchlaufen mehr als die Hälfte aller Erwachsenen im Laufe ihres Lebens unbemerkt eine CMV-Infektion. Wie alle Herpesviren kann es in Körperzellen persistieren und in seltenen Ausnahmefällen reaktiviert werden. Während eine CMV-Infektion bei Personen mit gesundem Immunsystem symptomfrei und harmlos verläuft, können für immungeschwächte Personen sowie Föten gesundheitliche Folgen entstehen. Infiziert sich eine werdende Mutter erstmalig während der Schwangerschaft – die Wahrscheinlichkeit wird in Zentraleuropa auf 0,5-1% geschätzt – kann das Virus im Mutterleib auf den Fötus übertragen werden. Meistens kommt es nicht zur Infektion des Fötus und die Babys kommen gesund zur Welt. In seltenen Fällen kann eine Infektion aber zur Frühgeburtlichkeit oder Wachstumsverzögerungen sowie Hör- und Sehstörungen führen. Das Risiko ist dann erhöht, wenn die Mutter noch keinen Kontakt mit dem Virus hatte (negativer CMV-Immunstatus, d.h. kein Schutz des Föten durch die mütterliche Immunabwehr). Über den CMV-Immunstatus der werdenden Mutter kann ein Bluttest Auskunft geben.
Eine Übertragung erfolgt über den Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten (Speichel, Urin, Tränenflüssigkeit, Vaginalsekret, Samenflüssigkeit, Brustmilch). Insbesondere Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr können nach postnataler CMV-Infektion große Virusmengen ausscheiden.
Um das Risiko einer potentiellen Erstinfektion über die Spende für Empfangende weitestgehend auszuschließen, untersucht die Berliner Samenbank das Blut der Spender regelmäßigen hinsichtlich des Auftretens von IgM-Antikörpern. Bei daraus erkennbaren Hinweisen auf eine CMV-Neuinfektion der spendenden Person oder einer CMV-Reaktivierung werden die Proben bis zur Genesung der spendenden Person verworfen. So stehen den Empfangenden mit negativem CMV-Immunstatus neben den CMV-negativen auch die CMV-positiven Spenden nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zur Verfügung.Welche Rolle spielen Blutgruppe und Rhesusfaktor?
Die Blutgruppe- und der Rhesusfaktor spielen bei der Wahl der spendenden Person heute keine Rolle mehr. Sollte während der Schwangerschaft eine Blutgruppen- oder Rhesusunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind entstehen (z.B. wenn eine Rhesus-negative Mutter nach Kontakt mit Rhesus-positivem Blut Antikörper gegen ein Rhesus-positives Kind bildet), so kann diese heutzutage erfolgreich mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen während der Schwangerschaft behandelt und Komplikationen vermieden werden.
Was ist der ethnische Fingerabdruck?
Um Kindern, die durch Samenspende entstanden sind, die Möglichkeit zu geben, mehr über ihre biologischen Wurzeln zu erfahren, möchte die Berliner Samenbank GmbH die online- Genealogie-Plattform MyHeritage (www.MyHeritage.com) nutzen, sodass ein Ethnizitätsprofil der jeweiligen Spender erstellt werden kann.
Was versteht man unter Gen-Matching?
Wenn bei einer empfangenden Person der begründete Verdacht auf die Anlageträgerschaft einer Erbkrankheit besteht (d.h. Vorkommen einer rezessiv vererbten Erbkrankheit in der Familie der Empfangenden), so kann mittels eines Abgleichs der Genprofile von empfangender Person und Wunschspende („Gen-Matching“) das Risiko für die Ausprägung dieser Erbkrankheit ermittelt werden.
Für das Gen-Matching benötigen wir lediglich eine Blutprobe von der empgangenden Person. Die Ergebnisse des „Gen-Matchings“ müssen im Rahmen einer humangenetischen Beratung übermittelt werden.
Wo finde ich weitere hilfreiche Informationen?
Was bedeutet das „Recht auf Nichtwissen“?
Im Rahmen der Spendersamenbehandlung können genetische Zufallsbefunde bei den Spendenden auftreten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Spenderkinder mit genetischen Erkrankungen geboren werden. Unter diesen Umständen ist es möglich, dass Spenderkinder, die mit Hilfe desselben spendenden Person entstanden sind, ebenfalls Träger einer erblichen Erkrankung sein können. Zu den Grundprinzipien des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) gehört das Recht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu zählt einerseits das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) andererseits das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen), § 9 GenDG. Betroffene Familien können also im Vorfeld selbst entscheiden, ob sie über einen genetischen Zufallsbefund informiert werden möchten oder nicht. Sowohl das Recht auf Wissen als auch das Recht auf Nichtwissen bergen Chancen und Risiken, die jede Familie für sich selbst abwägen muss. Gegebenenfalls sollte eine humangenetische Beratung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht möglich, Trägerschaften für genetische Erkrankungen bei spendenden Personen komplett auszuschließen, da alle Menschen statistisch gesehen 10 bis 20 Trägerschaften für autosomal rezessiv vererbbare Erkrankungen aufweisen.
Die Berliner Samenbank kurz vorgestellt
Die Berliner Samenbank bildet die wichtigste Schnittstelle zwischen den Empfängern, den Spenderkindern sowie den Spendern. Die Belange aller beteiligten Gruppen versucht die BSB optimal zu berücksichtigen und zu vereinbaren.
Insbesondere für die Spenderkinder sind wir wichtiger Ansprechpartner bei Fragen, Wünschen und Anregungen für zukünftige Generationen.
Das Thema „Samenspende“ stellt für alle Mitarbeiter eine Herzensangelegenheit dar.
Berliner Samenbank GmbH
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10117 Berlin
Tel +49 (0)30 – 301 88 83
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Montag bis Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr
(Termine nur nach Absprache)
