Spendersuche

Fragen und Antworten
Wer sind unsere Spender überhaupt?
Prinzipiell sind nur 8% aller Männer geeignet, um Spender zu werden. Unsere Spender sind zwischen 20 und 38 Jahren alt und stammen aus verschiedenen sozialen Schichten und Berufsgruppen. Ihre Motivation zu spenden, ist…
Was ist das Cytomegalievirus (CMV)?
Das Cytomegalievirus gehört zur Familie der Herpesviren. Eine Infektion mit CMV verläuft bei gesunden, immunkompetenten Menschen meist asymptomatisch und verursacht keine weiteren gesundheitlichen Probleme. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft sollte jedoch zum Schutz des Ungeborenen vermieden werden, da dies zu schweren Schädigungen des Kindes führen könnte. Die Gesundheit der schwangeren Frau selbst ist hingegen meist nicht gefärdet.
Welche Kosten enstehen?
Kosten fallen erst dann an, wenn Sie sich für einen unserer Spender entscheiden. Die Vorauswahl ist kostenfrei und unverbindlich. Die Kosten setzen sich aus einem einmalig zu zahlenden Basispreis sowie den Kosten für Samenproben und Versendung wie folgt zusammen:
Grundgebühr | 1800 € zzgl. MwSt. |
Je Samenprobe | 210 € zzgl. MwSt. |
Versandgebühr innerhalb Deutschlands | 250 € zzgl. MwSt. |
Versandgebühr innerhalb Berlins | 135 € zzgl. MwSt. |
Erweiterte Spenderprofile (charakterliche Selbsteinschätzung etc.) | 100 € zzgl. MwSt. |
Folgegrundgebühr fällt an, wenn mehr als 10 Samenproben in Anspruch genommen wurden oder wenn seit der ersten Insemination mehr als 2 Jahre vergangen sind oder wenn eine Behandlung für ein Geschwisterkind gewünscht wird |
900 € zzgl. MwSt. |
Reservierung von 5 Samenproben für 6 Monate | 250 € zzgl. MwSt. |
Überarbeitete Spendervorauswahlliste (innerhalb eines Jahres) | 100 € zzgl. MwSt. |
Überarbeitete Spendervorauswahlliste (innerhalb von 6 Monaten nach Erstellung der ersten Vorauswahl) |
150 € zzgl. MwSt. |
Warum ist eine Grundgebühr notwendig?
Die Grundgebühr sichert die Existenz der BSB. Würden wir nur mit dem Preis der Samenproben sowie der Versandgebühr rechnen, wäre lediglich die Aufwandsentschädigung des Spenders sowie seine Aufwandsentschädigung abgedeckt. Die Grundgebühr ist somit eine Umlage auf alle Empfänger, die die Arbeit der BSB überhaupt erst ermöglicht.
Welche Rolle spielt das Samenspenderregistergesetz?
Seit dem 01.07.2018 schützt das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) alle Beteiligten und schafft Rechtssicherheit. So kann der Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden (§ 1600d BGB) und ist daher von Sorge-, Unterhalts- und Erbansprüchen freigestellt. Insbesondere wird jedoch das Recht der Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung durch das SaRegG umgesetzt. Menschen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung entstanden sind, haben künftig für 110 Jahre die Möglichkeit, die Spenderdaten bei einem zentralen, staatlich verwalteten Register einzuholen. Dieses zentrale Register wird vom DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) geführt.
Noch Fragen?
Hier finden Sie die Antworten:
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