Patienten-Information
Kosten
Kosten der Behandlung
Weder die gesetzlichen noch die privaten
Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten der donogenen
Insemination, und zwar unabhängig davon, ob das Paar miteinander
verheiratet ist oder nicht.
Üblicherweise sind jedoch die Kosten der allgemeinen Diagnostik
vor Behandlungsbeginn und die Kosten der Schwangerenvorsorge
Versicherungsleistungen.
- Erstzyklus
Grundgebühr 1800,- € *
Präparation der Probe 135,- €
Samenprobe 200,- € **
- Jeder weitere Inseminationszyklus
Präparation der Probe 135,- €
Samenprobe 200,- €
Kosten für Medikamente und eventuell
notwendige Untersuchungen in Vorbereitung auf die Insemination
(zum Beispiel Ultraschall) sind bei den genannten Preisen nicht enthalten. Auch die eigentliche Insemination wird durch die durchführende Klinik berechnet.
Bei Schwangerschaftseintritt können bis zu fünf Proben (soweit
von diesem Spender vorhanden) reserviert werden.
Dafür berechnet die Berliner Samenbank GmbH EUR 250,- für
einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten.
* Diese Grundgebühr gilt für bis zu 10 Inseminationen innerhalb von 2 Jahren, bzw. bis zur Geburt des ersten Kindes. Sollten mehr als zehn Samenproben in Anspruch genommen werden, sind seit der ersten Insemination mehr als zwei Jahre vergangen oder ist eine Behandlung für eine erneute Schwangerschaft gewünscht, wird der Grundbetrag in Höhe von EUR 750,- in Rechnung gestellt.
** Durch erheblich gestiegene Kosten, bedingt durch die Qualitätssicherungsanforderungen der TPG-Gewebeverordnung, mussten wir die Kosten pro Probe auf EUR 200,- anheben.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Bei Veränderung der Sekundärkosten (zum Beispiel Sachkosten, Verbrauchsmaterialien, gesetzliche Vorschriften) kann sich der vorgegebene Betrag verändern.
Steuerliche Berücksichtigung
Aufwendungen der künstlichen Befruchtung im sogenannten 'homologen
System' können zumindest durch Ehepaare abgesetzt werden.
Erfolgt bei einem Paar/Ehepaar eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen (sogenanntes 'heterologes System'), können die Aufwändungen steuerlich (meist) nicht berücksichtigt werden (Fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach!).
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