Patienten-Information
Kosten
Kosten der Behandlung
Weder die gesetzlichen noch die privaten
Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten der donogenen
Insemination, und zwar unabhängig davon, ob das Paar miteinander
verheiratet ist oder nicht.
Üblicherweise sind jedoch die Kosten der allgemeinen Diagnostik
vor Behandlungsbeginn und die Kosten der Schwangerenvorsorge
Versicherungsleistungen.
- Erstzyklus
Grundgebühr 1500,- Euro
Insemination 135,- Euro
Samenprobe 100,- Euro
- Jeder weitere Inseminationszyklus
Insemination 135,- Euro
Samenprobe 100,- Euro
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Kosten für Medikamente und eventuell
notwendige Untersuchungen in Vorbereitung auf die Insemination
(zum Beispiel Ultraschall) sind bei den genannten Preisen nicht enthalten.
Bei Schwangerschaftseintritt können bis zu fünf Proben (soweit
von diesem Spender vorhanden) reserviert werden.
Dafür berechnet die Berliner Samenbank GmbH EUR 250,- für
einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten.
Sollten mehr als zehn Samenproben in Anspruch
genommen werden, sind seit der ersten Insemination mehr als
zwei Jahre vergangen oder ist eine Behandlung für eine erneute
Schwangerschaft gewünscht, wird der Grundbetrag in Höhe von
Euro 750,- in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der
geltenden Mehrwertsteuer. Bei Veränderung der Sekundärkosten
(zum Beispiel Sachkosten, Verbrauchsmaterialien) kann sich der vorgegebene
Betrag verändern.
Steuerliche Berücksichtigung
Aufwendungen der künstlichen Befruchtung im sogenannten 'homologen
System' können zumindest durch Ehepaare abgesetzt werden.
Erfolgt bei einem Paar/Ehepaar eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen (sogenanntes 'heterologes System'), können die Aufwendungen steuerlich (meist) nicht berücksichtigt werden (Fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach!).
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