Patienten-Information
Kinderwunsch
Behandlung nach Maß und Möglichkeit
In Deutschland sind 10 - 15 % der Paare
ungewollt kinderlos. Nach entsprechender Diagnostik ergeben
sich verschiedene Therapieoptionen. Verschiedene medikamentöse Behandlungen,
Operationen, Hormonstimulationen, Auslösung des Eisprunges
zum "gezielten" Geschlechtsverkehr, die Insemination und schließlich
IVF und ICSI stehen zur Verfügung. In den allermeisten Fällen werden diese
Verfahren im so genannten 'homologen System' (Eizelle und
Spermien stammen vom Ehepaar) oder im 'quasi-homologen System'
(siehe ebenda bei Unverheirateten) durchgeführt. In vielen
Fällen ist jedoch die Verwendung der eigenen Eizellen- und
oder Samenzellen nicht möglich oder sie werden aus besonderen
Gründen nicht verwendet.
Die Behandlung mit gespendeten Eizellen
oder gespendeten Embryonen ist derzeit in Deutschland verboten.
"Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I
S. 2746), geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23.
Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702)"
Die Behandlung mit gespendeten Samenzellen
ist jedoch erlaubt. Noch lange nach dem 2. Weltkrieg war die
Spendersamenbehandlung in Deutschland zunächst verboten.
1970 sprach sich der 73. Deutsche Ärztetag für die standesrechliche
Akzeptanz aus. Der 56. Deutsche Juristentag 1986 kam mehrheitlich
zum Schluß, dass "die heterologe Insemination als solche
nicht gegen die Menschenwürde verstößt." und ein weiteres
Verbot weder auf das Sittengesetz noch auf Artikel 6 Abs.
1 Grundgesetz gestützt werden kann. Erfreulicherweise fand die Behandlungsoption
(Verwendung von Spendersamen) Aufnahme in die aktuellen
Richtlinien zur künstlichen Befruchtung (PDF-Datei)
Eine echte gesetzliche Regelung gibt
es aber weiterhin nicht. Diese Regelungslücke erfordert die
Heranziehung/Umsetzung relevanter Regelungen aus dem Bereich
des Familiengesetzbuches und des bürgerlichen Gesetzbuches,
um ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit für alle an
diesem Verfahren beteiligten Personen (Paar, Samenspender,
Arzt, Kind) zu erreichen.
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