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Kinderwunsch


Behandlung nach Maß und Möglichkeit

In Deutschland sind 10 - 15 % der Paare ungewollt kinderlos. Nach entsprechender Diagnostik ergeben sich verschiedene Therapieoptionen. Verschiedene medikamentöse Behandlungen, Operationen, Hormonstimulationen, Auslösung des Eisprunges zum "gezielten" Geschlechtsverkehr, die Insemination und schließlich IVF und ICSI stehen zur Verfügung. In den allermeisten Fällen werden diese Verfahren im so genannten 'homologen System' (Eizelle und Spermien stammen vom Ehepaar) oder im 'quasi-homologen System' (siehe ebenda bei Unverheirateten) durchgeführt. In vielen Fällen ist jedoch die Verwendung der eigenen Eizellen- und oder Samenzellen nicht möglich oder sie werden aus besonderen Gründen nicht verwendet.

Die Behandlung mit gespendeten Eizellen oder gespendeten Embryonen ist derzeit in Deutschland verboten.

externer Link "Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746), geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702)"

Die Behandlung mit gespendeten Samenzellen ist jedoch erlaubt. Noch lange nach dem 2. Weltkrieg war die Spendersamenbehandlung in Deutschland zunächst verboten.

1970 sprach sich der 73. Deutsche Ärztetag für die standesrechliche Akzeptanz aus. Der 56. Deutsche Juristentag 1986 kam mehrheitlich zum Schluß, dass "die heterologe Insemination als solche nicht gegen die Menschenwürde verstößt." und ein weiteres Verbot weder auf das Sittengesetz noch auf Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz gestützt werden kann. Erfreulicherweise fand die Behandlungsoption (Verwendung von Spendersamen) Aufnahme in die aktuellen
externer Link Richtlinien zur künstlichen Befruchtung (PDF-Datei)

Eine echte gesetzliche Regelung gibt es aber weiterhin nicht. Diese Regelungslücke erfordert die Heranziehung/Umsetzung relevanter Regelungen aus dem Bereich des Familiengesetzbuches und des bürgerlichen Gesetzbuches, um ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit für alle an diesem Verfahren beteiligten Personen (Paar, Samenspender, Arzt, Kind) zu erreichen.

 

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