Patienten-Information
Voraussetzungen
Behandlungsvoraussetzungen
Die donogene Insemination (oder IVF) ist eine wissenschaftlich
anerkannte Behandlungsmethode von Wunscheltern, denen durch
die Verwendung von Spendersamen zum gemeinsamen (sozialen)
Kind verholfen werden soll.
Die Behandlung erfolgt unter Beachtung
der rechtlichen und berufsethischen Grundlagen in der Bundesrepublik
Deutschland.
Indikation
Eine Behandlungsindikation muss vorliegen [ siehe Indikation].
Die zu behandelnde Frau muss, nachgewiesen durch entsprechende
Untersuchungen, fruchtbar sein.
Paarbeziehung
Eine harmonische Paarbeziehung und der bei beiden Partnern
ausgeprägte Kinderwunsch wird selbstverständlich erwartet.
Einvernehmliche Entscheidung
Die Wunscheltern sollten sich über eine ausreichend lange
Zeit mit dem Thema Spendersamen auseinandergesetzt haben.
Beratung
Empfehlenswert erscheinen psychosoziale Beratungen und Gespräche
mit einem Familientherapeuten über die möglichen Konsequenzen
dieser Art der Familienbildung im Bezug auf das gemeinsame
(elterliche) Leben und auf die psychosoziale Entwicklung des
Kindes.
Prüfung und Aufklärung
Der betreuende Arzt prüft im Vorfeld der Behandlung das
Vorliegen der Voraussetzungen in persönlichen Gesprächen mit
beiden Partnern.
Erforderlich ist, dass der betreuende
Arzt das zu behandelnde Paar angemessen über die medizinischen,
psychosozialen und juristischen Aspekte aufklärt, soweit ihm
das als Nicht-Jurist erlaubt und möglich ist.
Behandlungsvereinbarung
Eine notarielle Beurkundung der entsprechenden Behandlungsvereinbarung wird zur Dokumentation der festen Willensentscheidung des Paares/Ehepaares benötigt.
Eine rechtsanwaltliche Aufklärung über alle juristischen Aspekte ist empfehlenswert.
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